Schußrecht nach versenken gegn. Carrommen
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Schußrecht nach versenken gegn. Carrommen
Spieler A versenkt aus welchen Gründen auch Immer einen Carrommen des Gegners B.
Darf er dann weiterspielen? Er hat ja einen Stein versenkt wenn auch nicht seinen eigenen.
Darf er dann weiterspielen? Er hat ja einen Stein versenkt wenn auch nicht seinen eigenen.
Polarstriker- Striker
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Re: Schußrecht nach versenken gegn. Carrommen
Hallo Polarstriker,
wenn Spieler A nur einen Stein von Spieler B versenkt hat, bleibt der Stein drin und das Schußrecht wechselt zu Spieler B. Versenkt Spieler A einen eigenen und einen Stein seines
Gegners ist Spieler A weiterhin dran. Spieler A ist solange dran wie er eigene Steine regelgerecht versenkt.
Gruß
Kai
wenn Spieler A nur einen Stein von Spieler B versenkt hat, bleibt der Stein drin und das Schußrecht wechselt zu Spieler B. Versenkt Spieler A einen eigenen und einen Stein seines
Gegners ist Spieler A weiterhin dran. Spieler A ist solange dran wie er eigene Steine regelgerecht versenkt.
Gruß
Kai
Gast- Gast
Re: Schußrecht nach versenken gegn. Carrommen
Der Administrator dieses Forums hat sich solche Mühe gegeben, die offiziellen Carromregeln hier zu verlinken und Du strafst ihn einfach mit Nichtachtung...
Du scheinst Das Pferd ausnahmsweise mal anders herum aufzuzäumen...
Erst das Material, dann die Grundregeln...
Hier nochmal der Link zum Regelwerk:
Die offiziellen Carrom Regeln

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Re: Schußrecht nach versenken gegn. Carrommen
kujan71 schrieb:Der Administrator dieses Forums hat sich solche Mühe gegeben, die offiziellen Carromregeln hier zu verlinken und Du strafst ihn einfach mit Nichtachtung...![]()
Du scheinst Das Pferd ausnahmsweise mal anders herum aufzuzäumen...
Erst das Material, dann die Grundregeln...![]()
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Regeln kann man überall downloaden. Nur leider wird mir immer ganz schwummerig im Kopf wenn ich mich durch dieses Regelwerk lese. Du hast den Sinn und zweck eines Forum noch nicht verstanden, in Foren stellt man Fragen und diskutiert. Was ist der Witz eines Forum wenn alles zum lesen rausgelegt wird. Mir ist es auch noch nicht gelungen die Regeln einmal komplett in einem Stück durchzulesen ohne das ich irgendwann den Faden verloren hätte. Sie sind sicher richtig, aber wie das Deutsche Steuerrecht sehr umständlich geschrieben. Deshalb habe ich die Kurzform gewählt und hier im Forum nachgefragt.
Ansonsten hat mein neuer indischer Freund letztens gemeint er erinnere sich daran das das bewusste direkte anspielen gegnerischer Steine nicht erlaubt war. Da musste ich auch mal nachfragen. Der inder hat übrigens gemeint, egal lass uns weiterspielen, im gings ums spiel in geselligkeit. Kann mir vorstellen in Indien zu Sri Lanka hatte man früher viele unterschiedliche Regelauslegungen. Dann kam Carrom nach Europa, Deutsche Spieler haben nach genauen Regeln gefragt und Sie auch bekommen. War da nicht auch ein oder mehrere Deutsche beim erstellen der Regeln dabei. Das merkt man.
Polarstriker- Striker
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Schwieriges Lesen
Ich möchte dem Übersetzter des indischen Regelwerks nicht zu nahe treten, im Gegenteil ich habe Hochachtung für Menschen die sowas leisten.
Aber ganz offen geradeaus gesagt, finde ich einige Passagen des Regelwerks wirklich umständlich beschrieben. Oder besser gesagt: Man hätte ein paar "glücklichere Formulierungen" an manchen Stellen finden können.
Ein Beispiel:
XIV §18
"Wenn der Platz zum Plazieren eines Schuldoder Strafsteines während des Schußrechts des Spielers, der zum Plazieren berechtigt ist, verfügbar wird, dann soll die Plazierung sofort vorgenommen werden."
Zwei einfache Sätze wären hier besser gewesen. Durch die Verschachtelung und die insgesamt vielen Kommatas muss man viele Sätze zweimal lesen.
Nichts desto trotz sollten wir froh sein, dass es dieses Regelwerk in dieser Form gibt. Bis auf ein paar wenige Spezialsituationen kann man den "Laws of Carrom" eigentlich alle notwendigen Informationen entnehmen.
MfG
Alex aka eLx
Aber ganz offen geradeaus gesagt, finde ich einige Passagen des Regelwerks wirklich umständlich beschrieben. Oder besser gesagt: Man hätte ein paar "glücklichere Formulierungen" an manchen Stellen finden können.
Ein Beispiel:
XIV §18
"Wenn der Platz zum Plazieren eines Schuldoder Strafsteines während des Schußrechts des Spielers, der zum Plazieren berechtigt ist, verfügbar wird, dann soll die Plazierung sofort vorgenommen werden."
Zwei einfache Sätze wären hier besser gewesen. Durch die Verschachtelung und die insgesamt vielen Kommatas muss man viele Sätze zweimal lesen.
Nichts desto trotz sollten wir froh sein, dass es dieses Regelwerk in dieser Form gibt. Bis auf ein paar wenige Spezialsituationen kann man den "Laws of Carrom" eigentlich alle notwendigen Informationen entnehmen.
MfG
Alex aka eLx
eLx- Carromman
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